Beschreibungen

Einige Dinge, die es zum Thema "Schießen" und "Schützen" zu erfahren gibt.

Als ich durch einen "dummen" Zufall Schützin bei den Bullenbachern wurde, habe ich mich dann auch gefragt:
"Was ist denn überhaupt ein Schützenverein? Und woher kommen all die Rangbezeichnungen?"
(siehe Dienstgrade)

Also habe ich erst einmal den guten alten Brockhaus bemüht!
So ein bischen Hintergrundwissen ist ja bekanntlich nicht schlecht. Aber lest selber:


Adjutant
(zu lat. adiutare "unterstützen") der,
Seit dem späten 16. Jh. in allen Streitkräften der den Kommandeuren militärischer Verbände als Führungsgehilfe beigegebene Offizier, meist betraut mit Personalangelegenheiten, auf Batallions- und Regimentsebene auch mit Ausbildungs- und Führungsfragen; so in Deutschland bis 1945; heute in der Bundeswehr Begleitoffizier eines Generals. - In der Schweiz Kompaniefeldwebel.
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1986), 19. Aufl., Band 1 - A-APT - S. 144-145]


Adjudantur
Amt, Dienststelle des Adjutanten
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1986), 19. Aufl., Band 1 - A-APT - S. 144-145]

Adler
1) Biologie: i.w.S. nicht genau definierte Sammelbezeichnung für große, kräftige Arten der Greifvogelfamilie Habichtartige, wie See-Adler, Fisch-Adler, Affen-Adler, Schlangen-Adler - i.e.S. Die Gattung Aquila, die neun Arten umfasst und hauptsächlich in der Alten Welt verbreitet ist. Alle Adler jagen selbst, sie gehen selten an Aas. Hauptbeute sind bodenlebende Wirbeltiere, v.a. Säuger, die sie aufgrund der außerordentlichen Sehschärfe ihrer Augen selbst aus großer Höhe erspähen. Adler segeln gut in Aufwinden. Beim Niederstoßen packt der Adler die Beute so mit den Fängen, dass drei Zehen nach vorne weisen und die große dolchartige Hinterkralle nach hinten in den Körper sticht. Durch den Griff wird die Beute erstickt. Die Weibchen legen in ein meist großes, aus Zweigen gebautes Nest (Horst) 2&#x-3 Eier, jedoch wird häufig nur ein Junges aufgezogen. Ihr Bestand ist durch menschl. Einfluß gefährdet, alle Arten sind geschützt.
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2) Kunst: In der Kunst des Alten Orients ist der Adler ein vielfach abgewandeltes Symboltier: Als Mischwesen stellt der löwenköpfige Adler (Imdugud) eine drohende oder auch Gefahr abwehrende Dämonengestalt dar; die Bedeutung des doppelköpfigen Adler, v.a. auf Rollsiegeln und auf Reliefs im hethitischen Bereich (Alaca Hüyük, Adler schlägt Hasen), bleibt unklar. In der Antike sind Adler auf unzähligen Marmorreliefs, Vasenbildern, Gebrauchs-gegenstand, Münzen und Gemmen, als Akroterion und auf Giebelfeldern der Tempel (Actoma, "Adlerfeld") abgebildet. Anregungen aus Asien führten dazu, dass die Goten seit dem 5. Jh. große Adlerfibeln und Schnallen mit krummschnäbeligen Adlerköpfen fertigten. Aus der Bauplastik des MA. sind die roman. Adlerkapitelle, aus der kirchl. Gebrauchskunst die Adlerpulte hervorzuheben. Der Adler erscheint in der Malerei häufig als Symbol des Evangelisten JOHANNES und der Himmelfahrt Christi, ferner als Attribut zahlreicher Heiliger.
3) Mythos, Volksglaube: Allgemein gilt der Adler als Symbol der Herrschaft und des Göttlichen. Schon in den frühen Hochkulturen (Ägypten, Mesopotamien) sah man im Adler und verschiedenen Mischwesen (Greif) den Vogel der Könige und Götter. Im altindischen "Rigveda" tritt er als Garuda mit den Göttern Indra und Vishnu auf. Der sagenhafte sumer. König Gilgamesch wurde von einem Adler gerettet. Bei den Griechen war der Adler Symbol des Zeus, in Rom als Zeichen Jupiters Sinnbild der kaiserl. Macht und in der Apotheose Zeichen der Göttlichkeit des Kaisers. Darüber hinaus betrachtete man den Adler bei den Völkern des Altertums und bei den Germanen als glückbringenden Orakelvogel. In mittelalterlichen Zeit bezeichnete er auch die günstigste Stelle für einen Kirchen- oder Burgbau. Adler-Federn waren bei vielen nordamerikan. Indianerstämmen ein Zeichen der Tapferkeit.
4) Heraldik: In der Heraldik ist der Adler neben dem Löwen das am weitesten verbreitete Wappenbild. Er findet sich als Staats- und Stadtzeichen in Babylon, oft mit einem Löwenkopf vereint, auch als Doppeladler; als Heereszeichen zuerst in Persien, seit 305 v. Chr. unter den Ptolemäern auch in Ägypten. In Rom wurde der Adler zum Reichssymbol; er war Feldzeichen der röm. Legionen, Münzzeichen sowie Zepter- und Helmschmuck. Mit der Kaiserkrönung KARLS D. GR. kam der römische Adler als Symbol nach Deutschland. Hier wurde er auf dem Zepter und an Bauten, seit den Staufern auf Siegeln und Münzen (z.B. dem Augustalis) geführt; zur weiteren Entwicklung des Adler als Wappentier in Deutschland Reichsadler. In Frankreich wurde der Adler zum Hauptzeichen des napoleon. Kaisertums. Als Hoheitssymbol bildet der einköpfige Adler die Grundfigur mehrerer Staatswappen (z.B. Ägypten, Bundesrep. Deutschland, Irak, Libyen, Mexiko, österreich, Polen, Syrien, USA); im Vorderen Orient dient er auch als Emblem islamischer Helden.
5) Astronomie: Aquila, ein Sternbild der Äquatorzone; im Sommer am Abendhimmel sichtbar. Der hellste Stern im Adler ist der Atair, er gehört zum Sommerdreieck. Durch das Sternbild zieht sich die Milchstrasse.
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1986), 19. Aufl., Band 1 - A-APT - S. 144-145]

Batallion
(zu ital. battaglia "Schlacht", "Schlachthaufen") das,
Militärwesen: kleinster militärischer Verband bei Heer und Luftwaffe (seltener bei der Marine), bestehend aus 3-5 Einheiten (Kompanien oder Batterien), geführt von einem Batallions-Kommandeur (früher meist ein Major, heute i.d.R. ein Oberstleutnant); Stärke: 400-800 Mann; mehrere Batallione der gleichen Truppengattung bilden ein Regiment, solche verschiedener Truppengattungen eine Brigade.
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1987), 19. Aufl., Band 2 - APU-BEC - S. 625]

Kommandant
(frz., zu lat. commendare "anvertrauen", "Weisung geben") der,
Befehlshaber einer Festung, eines Truppenbungsplatzes, eines Schiffes, eines Flugzeugs, eines gepanzerten Fahrzeugs.
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1990), 19. Aufl., Band 12 - KIR-LAG - S. 203]

Kommandeur
(frz.) der,
1) Militärwesen: Führer eines militärischen Verbandes vom Batallion an aufwärts, auch Leiter militärischer Lehranstalten und anderer Kommandostellen
2) Ordenswesen: Komtur
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1990), 19. Aufl., Band 12 - KIR-LAG - S. 203]

Komtur
(mhd. kumtür, über altfrz.-mlat. zu lat. commenda "Lehnsherrschaft", "Verwaltungsbezirk") der,
1) (lat. Commendator) Bei den Ritteroden (Deutscher Orden, Johanniter, Templer) der Verwalter einer Komturei oder Kommende (Untereinheit einer Ballei) mit einer, zuweilen mehreren Burgen.
2) Kommandeur, in den neueren Verdienstorden meist der Inhaber der mittleren von fünf Klassen (Ordenszeichen am Hals)
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1990), 19. Aufl., Band 12 - KIR-LAG - S. 239]

König
(ahd. kuning, eigtl. "Mann aus vornehmem Geschlecht", zu kunni "Geschlecht"),
1) Träger der höchsten monarchischen Würde nächst dem Kaiser. Das Königtum als staatsrechtliche Institution gab es zu allen Zeiten, so z.B. in den altgriechischen Stadtstaaten, im Römischen Reich der Frühzeit. Bei den Germanen entstammte der König im Volkskönigtum der Frühzeit der sich durch besonderes Heil auszeichnenden, ihre Abstammung häufig auf die Götter zurückführenden Königs-Sippe (Stirps regia). Beim späteren Heerkönigtum trat das Geblütsrecht in den Hintergrund; der König wurde nunmehr vom Volk aus den vornehmsten Familien gewählt. Im Fränkischen Reich traten zu den Elementen der germanischen Zeit noch der (säter im Lehnswesenwieder zurückgedrängte) antik-römische Amtsgedanke und das Gottesgnadentum mit seinem äußeren Symbol der Salbung (erstmals bei PIPPIN, 751). Zur Salbung kam seit KARL D. GR. die Krönung als weltlicher Akt. Eine weitere Grundlage seiner Legitimität war für den mittel-alterlichen Köig die Stellung als christl. Gesetzgeber; an das röm. Vorbild wurde nur selten angeknüpft. Während die Machtstellung der fränk. Könige auf dem Besitz des eroberten Landes beruhte, äußerte sich seine Amtsgewalt in Königs-Bann, Königs-Schutz, Königs-Gericht und in der Idee des Königs-Friedens. Die Macht des Königs wurde im MA. in Deutschland - anders als in England und Frankreich – durch den Sieg des Lehnswesens zugunsten starker Mittelgewalten (Landeshoheit) beschränkt. Unter diesen gewannen einige das ausschließliche Recht zur Wahl des Königs (sie wurden somit zu Kurfürsten), wobei "Wahl" seit MAXIMILIAN I. die Zustimmung zur Nachfolge aufgrund der Designation bedeutete. Mit der Wahl zum deutschen König wurde das Recht auf die römischen Kaiserkrone erworben, die bis 1452 (FRIEDRICH III.) in Rom erlangt wurde; seit MAXIMILIAN I. wurde der Titel "Erwählter Römischer Kaiser" geführt. - Im Vergleich zu den in der Tradition des MA. stehenden Königen (z.B. in England, Frankreich, Spanien) und den im 19. Jh. von souveränen Völkern erhobenen Königen (z.B. in Belgien, Griechenland, Italien) lassen sich deutsche Könige des 19. Jh. (Bayern, Hannover, Sachsen, Württemberg) mehr als Titular-Könige beschreiben, da ihre Souveränität im Rheinbund und später ähnlich beschränkt war wie diejenige der deutschen Souveräne mit geringeren Titeln. Solange weltliche und religiöse Institutionen, Staat und Kirche, nicht getrennt sind, gilt auch das Königtum als sakral (Gottkönigtum). Ähnlich wie dem Häuptling eines Stammes religiöse Bedeutung zukommen kann, erscheint der König als Inkarnation, Sohn oder Beauftragter Gottes, so dass er religiös tabuiert oder sogar kultisch verehrt (Herrscherkult) und ihm ein besonderes Charisma zugeschrieben wird. Im Christentum hat sich trotz der Trennung von Staat und Kirche (seit dem Inventurstreit) lange die Vorstellung von einem Gottesgnadentum erhalten.
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2) Kartenspiel: zweithöchste Karte (nach dem As).
3) Kegeln: der in der Mitte stehende Kegel mit der Nummer 5 der Kegelaufstellung
4) Münzwesen: Guß-König, genormter Silberbarren (Barren 1), den man im Schmelztiegel erstarren ließ. Mit Garantiepunzen versehen repräsentierte er als Usalmark im Zahlungsverkehr des Hoch-MA. (v.a. in Nord-Deutschland) einen hohen Betrag.
5) Schach: Abk. K, zentrale Figur, die so zu bedrohen ("Schach dem König!"), dass sie nicht mehr ziehen kann ("matt setzen"), Ziel des Spiels ist. Der König kann jeweils ein Feld nach allen Seiten, auch diagonal, ziehen und schlagen. Wenn der König keine Zugmöglichkeit mehr hat, ohne bedroht zu sein, ist er patt.
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1990), 19. Aufl., Band 12 - KIR-LAG - S. 257-258]

Regiment
(spätlat. regimentum "Leitung") das,
1) allg.: Herrschaft, Leitung.
2) Militärwesen: größter aus Truppenkörpern einer Waffengattung zusammengesetzter Verband, bei der Luftwaffe überwiegend als "Geschwader" bezeichnet. Das Regiment besteht i.d.R. aus zwei bis vier Batallionen (bei der Luftwaffe "Gruppen"), geführt von einem Regiments-Kommandeur im Rang eines Obersten (früher oft auch Oberstleutnants, seltener Majors). Ursprünglich bezeichnete der Begriff "volles Regiment" die umfangreichen Machtbefugnisse (v.a. Recht über Leben und Tod sowie auf Ein- und Absetzung der Offiziere), mit denen der oberste Befehlshaber eines Söldnerheeres (Feldhauptmann, Feldoberst), dann jeder ein Kontingent mit mehreren Fähnlein aufstellender Oberst ausgestattet war. In der 2. Hälfte des 16. Jh. ging die Bezeichnung Regiment auf die betreffenden Truppenkörper selbst über. Gegen Ende des 17. Jh. entwickelten sich die Regimente im Rahmen der allmählichen Durchgliederung der Heere zu relativ einheitlichen, in Batallione (bei der Kavalerie in Eskadronen) unterteilte Verbände, bei der Infanterie etwa 3000 Mann umfassend. Im Zeitalter der napoleonischen Kriege wurden sie Teil der Divisionen. - Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Bereich der NATO die Divisionsgliederung in meist drei Regimente weitgehend durch die in Brigaden verdrängt.
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1992), 19. Aufl., Band 18 - RAD-RUS - S. 199]

Schützengesellschaften
Örtliche Zusammenschlüsse zur Pflege des Schiesssports und zur Erhaltung der Schützentradition; sie entstanden als eine Art Schutzorganisation vermutlich seit dem 11. Jh. in den mittelalterlichen Städten; ihr Aufbau entsprach dem der Zünfte. Politisch-militärische Bedeutung erlangten die schweizerischen Schützengesellschaften im 14. Jh. im Kampf gegen Österreich, die sächsisch-thüringischen Schützengesellschaften im 15. Jh. gegen die Hussiten, die niederländischen Schützengesellschaften gegen Spanien, die Tiroler Standschützen 1809 gegen NAPOLEON I. und 1915-18 gegen Italien. Die deutschen Schützengesellschaften (auch Schützenvereine, Schützengilden genannt) wandelten sich zuletzt in bürgerliche Vergnügungsgesellschaften, während die schweizerischen und niederländischen Schützengesellschaften ihren Milizcharakter bewahrt haben.
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1992), 19. Aufl., Band 19 - RUT-SCH - S. 576]

Schützenschnur
In der Bundeswehr Abzeichen für besondere Schießleistungen der Mannschaften und Unteroffiziere; aus mattsilberfarbenem (bei der Marine blauem) Metallgespinst geflochtene Schnur mit ovaler Metallplakette (hierauf Bundesadler und Eichenlaub) in den drei Stufen Gold, Silber und Bronze; nicht zu verwechseln mit der Schulter- und der Fangschnur.
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1992), 19. Aufl., Band 19 - RUT-SCH - S. 576]

Zitadelle
(frz., von italien. citadella, eigentlich "kleine Stadt") die
Großes selbständiges Befestigungswerk nach Art des Forts, i.d.R. wichtigster Teil und Rückhalt einer Festung. Je nach topographischen Gegebenheiten an beherrschender Stelle errichtet, enthielt die Zitadelle Truppenunterkünfte und Versorgungslager, die manchmal unterirdisch angelegt waren. Zur Verbesserung des Schußfeldes lag zwischen der Zitadelle und den übrigen Festungswerken häufig eine freie Fläche (Esplanade).
[Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1994), 19. Aufl., Band 24 - WEK-ZZ - S. 572-573]

Zusammengetragen von Doris Klostermann

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